Wenn das Unvorhersehbare eintritt

Stornierung der Buchung:

 

Sollte der Auftritt bis sechs Monate vor der Show abgesagt werden, fällt eine Ausfallgage in Höhe von 25% der vereinbarten Gage an.

Sollte der Auftritt bis zwei Monate vor der Show abgesagt werden, fällt eine Ausfallgage in Höhe von 50% der vereinbarten Gage an.

Sollte der Auftritt innerhalb der letzten zwei Monate vor der Show abgesagt werden, fällt eine Ausfallgage in Höhe von 75% der vereinbarten Gage an.

Die Ausfallgagen bei Stornierung verstehen sich abzüglich Fahrtkosten – falls ausgewiesen – und zzgl. 19% MwSt – außer bei Privatkunden.

 

Höhere Gewalt:

Sollte es der Künstler wegen schwerer Unwetter, katastrophalen Verkehrssituationen oder eines Unfalls nicht schaffen am Auftrittsort zu erscheinen verzichten beide Parteien auf eine Kompensation.

 

Krankheit:

Sollte der Künstler aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung nicht auftreten können, bemüht er sich schnellstmöglich um einen Ersatz, ist aber nicht regresspflichtig,  wenn er ein entsprechendes Attest vorlegen kann.