Wenn das Unvorhersehbare eintritt
Stornierung der Buchung:
Sollte der Auftritt bis sechs Monate vor der Show abgesagt werden, fällt eine Ausfallgage in Höhe von 25% der vereinbarten Gage an.
Sollte der Auftritt bis zwei Monate vor der Show abgesagt werden, fällt eine Ausfallgage in Höhe von 50% der vereinbarten Gage an.
Sollte der Auftritt innerhalb der letzten zwei Monate vor der Show abgesagt werden, fällt eine Ausfallgage in Höhe von 75% der vereinbarten Gage an.
Die Ausfallgagen bei Stornierung verstehen sich abzüglich Fahrtkosten – falls ausgewiesen – und zzgl. 19% MwSt – außer bei Privatkunden.
Höhere Gewalt:
Sollte es der Künstler wegen schwerer Unwetter, katastrophalen Verkehrssituationen oder eines Unfalls nicht schaffen am Auftrittsort zu erscheinen verzichten beide Parteien auf eine Kompensation.
Krankheit:
Sollte der Künstler aufgrund einer schwerwiegenden Erkrankung nicht auftreten können, bemüht er sich schnellstmöglich um einen Ersatz, ist aber nicht regresspflichtig, wenn er ein entsprechendes Attest vorlegen kann.